Schülerbeförderung 2026/2027

Die Schülerbeförderung und das kostenfreie Schülerticket für das Schuljahr 2026/2027 im Landkreis Uckermark. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst und prägnante Unterschiede erklärt. Wichtig ist die Frist zur Antragstellung bis spätestens 10.07.2026.

Die Schule erhielt zwei Schreiben vom Landkreis Uckermark, diese möchten wir Euch hier kurz erklären: 

Es gibt zwei verschiedene Beförderungsmöglichkeiten:

1.) Schülerfahrausweis

Voraussetzung: Das SchülerInnen ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Uckermark haben und eine allgemeinbildende Schule im Landkreis Uckermark besuchen und die SchülerInnen der 7. bis 13. Jahrgangstufe mindestens vier Kilometer von der Schule entfernt wohnen, bzw. Sie täglich auf den ÖPNV angewiesen sind.

Antragstellung: Für den Schülerfahrausweis ist grundsätzlich ein Antrag nötig, wenn Du eine zukünftige SchülerInnen der Jahrgangsstufe 1, 7 bzw. 11 bist, sowie für alle Schüler der schulischen beruflichen Bildungsgänge. Der späteste Antragseingang zur Ausstellung eines Schülerfahrausweises im laufenden Schuljahr ist der 01. April.

Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises

2.) Kostenfreies Schülerticket

Voraussetzung: Das SchülerInnen ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Uckermark.

Antragstellung: Bestehende kostenfreie Schülertickets werden automatisch verlängert. Ausnahmen bei der automatischen Verlängerung gelten für die Jahrgänge 1, 7 und 11 und bei Schul- oder Wohnungswechsel.

Bereits bestehende kostenfreie Schülertickets mit Gültigkeit bis 31.07.2026 werden automatisch bis 31.07.2027 verlängert — ohne neuen Antrag.

Antrag auf kostenfreies Schülerticket

Aktivierung der Tickets ab August 2026:

  • Chipkarte ca. 2 Sekunden an Busdrucker oder im Kundencenter der Uckermärkische Verkehrsgesellschaft mbH halten

  • dadurch wird die neue Gültigkeit freigeschaltet

Nach Ausgabe kann dieses Ticket an jedem Tag des Jahres für Fahrten mit dem ÖPNV und SPNV innerhalb des Landkreises Uckermark genutzt werden. Mit anderen Tarifangeboten des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) ist dieses Ticket nicht kombinierbar bzw. kann dieses Ticket nicht aufgewertet werden. (Der Versand von Bescheiden wird aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen verzichtet.)

Wichtig um einen reibungslosen Übergang in neue Schuljahr zu ermöglichen müssen alle Anträge bis spätestens 10.07.2026 eingereicht worden sein. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge des Antragseingangs, wobei die Anträge auf ein kostenfreies Schülerticket nachrangig bearbeitet werden.

Zusätzliche Unterlagen für Schülerspezialverkehr

Erforderlich sind:

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder

  • Schwerbehindertenausweis (GdB ab 50 % mit Merkzeichen G, aG, H, BL, GL oder TBL)

  • ggf. Bescheid des Staatlichen Schulamtes zum sonderpädagogischen Förderverfahren

Antrag auf Schülerspezialverkehr

Ansprechpartner

Wer mehr zur Schulbeförderung, Gesetze und Satzungen nachlesen möchte oder Anträge braucht, der findet hier weiterführende Infos: Webseite Landkreis Uckermark -Schülerbeförderung 

Zusammenfassung:

Wer muss einen neuen Antrag stellen?

Ein neuer Antrag ist erforderlich für:

  • zukünftige Klassenstufen 1, 7 und 11

  • Schüler bei Schulwechsel oder Umzug

  • alle, die erstmals Schülerbeförderung oder das kostenfreie Schülerticket nutzen möchten

Frist

  • Vollständige Anträge müssen spätestens bis 10.07.2026 beim Bildungsamt eingehen.

  • Spätester Antrag im laufenden Schuljahr: 01.04.

Welche Anträge gibt es?

  1. Schülerfahrausweis

    • für Schüler, die täglich auf den ÖPNV angewiesen sind

  2. Kostenfreies Schülerticket

    • für Schüler mit Wohnsitz und Schulbesuch in der Uckermark

Automatische Verlängerung

Bereits bestehende kostenfreie Schülertickets mit Gültigkeit bis 31.07.2026 werden automatisch bis 31.07.2027 verlängert.