Schul- und Hausordnung der Oberschule „Philipp Hackert"

  1. Zum Unterricht betreten alle Schüler mit dem Vorklingelzeichen um 7.20 Uhr durch den Haupt- bzw. die Hintereingänge das Schulgebäude. Die Zeit vor dem Stundenbeginn dient der Vorbereitung auf den Unterricht.

  2. Ist eine Klasse ohne Lehrer, meldet sich der jeweilige Klassensprecher unverzüglich nach Stundenbeginn im Sekretariat.

  3. Schüler, die Freistunden haben, können sich unter Einhaltung der Schul- und Hausordnung in vorgesehenen Räumen aufhalten. Vorhandene Technik darf nicht benutzt werden.

  4. In den Pausen (einschließlich der Mittagspause) und während des Unterrichts ist das Verlassen des Schulhofes nicht gestattet.

  5. Pausenzeiten werden durch die Schulleitung bekannt gegeben.

  6. Während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände ist besonders gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Alle Schüler haben die Anweisungen der Pädagogen zu befolgen. Jegliche Gewalt gegenüber anderen Schülern ist verboten! Prinzipiell sind Lärm und Unruhe im Gebäude und auf dem Schulgelände zu vermeiden.

  7. Die Toiletten werden möglichst zu Beginn der großen Pausen aufgesucht. Jeder Schüler achtet im Sanitärbereich auf größte Sauberkeit und Ordnung. Die Toilettenkabinen sind einzeln zu betreten.

  8. Ertönt zur und während der Pause ein mehrmaliges Klingelzeichen, so ist das Schulgebäude zu betreten bzw. nicht zu verlassen. Pädagogen und Schüler begeben sich in den Unterrichtsraum der nachfolgenden Unterrichtsstunde.

  9. Für jedes Unterrichtsfach ist ein separater Hefter nach den Vorgaben des Fachlehrers zu führen (bspw. Lineatur, Füller oder ähnliche Schreibmittel, etc.).

  10. Der Genuss von alkoholischen Getränken, Energydrinks, Rauschmitteln u. Ä. unmittelbar vor dem Unterricht und am Unterrichtstag ist nicht gestattet.

  11. Weisungen der Lehrer und technischen Kräfte hat der Schüler unverzüglich zu befolgen. (z.B. keinen Kaugummi während des Unterrichts im Mund, Kopfbedeckung im Schulhaus absetzen, Ausnahmen sind Krankheit bzw. religiöse Gründe).

  12. Hieb-, Stoß-, Stich- und Schusswaffen jeglicher Art sowie Reizgas und pornographische Erzeugnisse dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden. Andere Dinge, die nicht unmittelbar zum Unterricht gehören, dürfen nicht im Unterricht benutzt werden.

  13. Das Rauchen ist grundsätzlich auf dem Schulgelände und im Schulgebäude untersagt. Schülern, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, ist der Besitz von Zigaretten, E-Zigaretten sowie Feuerzeugen o. Ä. verboten. Diese können von Lehrkräften abgenommen werden.

  14. Smartphones sind im Schulhaus (Turnhalle) ausgeschaltet und befinden sich in der Schultasche. Auf dem Schulhof ist die Benutzung erlaubt. Ausnahmen bestimmen die Lehrer. Die aktive Nutzung von Smartwatches o. Ä. ist im Unterricht untersagt. Während Lernerfolgskontrollen sind diese in der Schultasche abzulegen.

  15. Die Schulspeisung erfolgt grundsätzlich in der Cafeteria.

  16. Bei periodischem Ertönen der Klingel bzw. der Sirene handelt es sich um Alarm. Es tritt der Alarmplan in Kraft.

  17. Besucher werden gebeten, sich sofort im Sekretariat bzw. beim Hausmeister zu melden. Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgeländes nicht gestattet. (Hinweistafeln beachten)

  18. Alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglichst zu behandeln und zu schützen. Beschädigungen sind sofort dem Hausmeister oder einem zu erreichenden Lehrer zu melden und müssen durch den Verursacher ersetzt werden.

  19. Jedes Klassenkollektiv ist für Ordnung, Sauberkeit und Disziplin verantwortlich. Die Klasse, die als letzte den Unterrichtsraum verlässt, stellt die Stühle hoch. Bei wiederholten Verstößen wird die Klasse für die Reinigung des Raumes über einen längeren Zeitraum selbst verantwortlich gemacht.

  20. Bei Vergehen gegen die Hausordnung können die Schüler zu Arbeitseinsätzen verpflichtet werden. (§ 3 (2) Pkt. 6 der EOMV). Des Weiteren können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend der Verordnung über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie Einwirkungen zur Durchsetzung der Schulpflicht in Kraft treten.

D. Bartsch, Vorsitzende der Schulkonferenz

M. Robeck, Schulleiter

14.11.2023