Finanzielle Unterstützung für Schulmaterial, Schulbücher und Arbeitshefte
Schülerinnen und Schüler, die am 01. August 2024 Bürgergeld erhalten, können in Vorbereitung auf das kommende Schuljahr folgende finanzielle Unterstützungen erhalten:
Persönlicher Schulbedarf (Schulmaterial)
Die Pauschale in Höhe von 130 € wird vom Jobcenter Uckermark zusammen mit dem Bürgergeld automatisch zum 01.08.2024 überwiesen.
Voraussetzung ist der Besuch einer allgemeinen- oder berufsbildenden Schule im kommenden Schulhalbjahr.
Die Pauschale dient dem Erwerb von Schulmaterial (z. B. Füller, Schreibhefte, Zeichenmaterial).
Eigenanteil bei der Schulbuchbeschaffung
Diese Kosten können erstattet werden.
Voraussetzung ist, dass der Eigenanteil durch die Eltern bezahlt wurde.
Die Erstattung des Eigenanteils muss beim Bildungsamt des Landkreises Uckermark (für Schulen in Trägerschaft des Landkreises) oder beim jeweils zuständigen Schulträger der besuchten Schule (Stadt oder Gemeinde) beantragt werden.
Der Antrag muss bis spätestens 15. Oktober 2024 gestellt werden.
Kosten für Arbeitshefte
Diese Kosten können vom Jobcenter Uckermark übernommen werden.
Voraussetzung ist, dass die Anschaffung der Arbeitshefte von der Schule vorgegeben ist und diese über eine ISBN-Nummer verfügen.
Die Antragstellung ist im Jobcenter Uckermark formlos möglich. Die Einreichung einer Auflistung der Schule, welche Arbeitshefte für das kommende Schuljahr benötigt werden, genügt.